
Finderpersonen sind gesetzlich verpflichtet, ein gefundenes Tier bei der Kantonspolizei Thurgau zu melden.
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Meldestelle für Findeltiere
Die Kantonspolizei Thurgau ist seit dem 1. April 2004 vom Regierungsrat beauftragt, die kantonale, amtliche Meldestelle für gefundene Tiere zu führen. Alle Finderpersonen müssen ihr Fundtier der Kantonspolizei TG melden (den nächstgelegenen Polizeiposten finden Sie hier), damit die gesetzliche Meldepflicht erfüllt ist. Vermisstmeldungen können direkt via Menü-Punkt "Vermisstmeldung aufgegeben" publiziert werden.
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